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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die niederländische Fassung maßgeblich.

1. Mindestmietdauer. Es gilt eine Mindestmietdauer von 3 Nächten. Bei Überschreitung der Mietdauer werden pro Tag der für diesen Zeitraum geltende Tagespreis sowie eine zusätzliche Gebühr von €100,- in Rechnung gestellt. Für jeden weiteren Tag der verspäteten Rückgabe fällt erneut eine Gebühr von €100,- zuzüglich der Tagesmiete an. Da es in der Regel nicht möglich ist, einem nachfolgenden Mieter ein Ersatzwohnmobil zur Verfügung zu stellen, kann dieser Geschädigte im Falle von Schäden oder verspäteter Rückgabe des gemieteten Wohnmobils lediglich Anspruch auf Erstattung der verlorenen Tage geltend machen. Kann das reservierte Wohnmobil aufgrund höherer Gewalt nicht bereitgestellt werden, wird der Vermieter sein Möglichstes tun, um für ein Ersatzwohnmobil zu sorgen. Hieraus können jedoch keine Rechte abgeleitet werden; der Mieter ist dabei verpflichtet, eine vom Vermieter angebotene Alternative zu akzeptieren.

2. Reservierung / Zahlung. Bei der Reservierung sind 35 % des Mietbetrags zu zahlen; die restlichen 65 % müssen sich spätestens 30 Tage vor dem Startdatum des gemieteten Wohnmobils in unserem Besitz befinden. Die Kaution in Höhe von € 900,00 muss spätestens am Tag der Übergabe bezahlt sein. Die endgültige Reservierung wird erst nach Eingang der ersten Rate von 35 % wirksam. Die Kaution wird, sofern alle Mietbedingungen erfüllt sind, innerhalb von 5 Werktagen auf Ihr Konto zurücküberwiesen. Zahlungen ausschließlich per Banküberweisung. Preise vorbehaltlich etwaiger Fehler und inklusive MwSt.

3. Stornierung. Eine Stornierung ist ausschließlich möglich, nachdem sie uns schriftlich mitgeteilt und von uns nach Erhalt bestätigt wurde. Das Datum des Erhalts gilt dabei als Datum der Stornierung. Wir empfehlen Ihnen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

4. Bei Stornierung nach der Anzahlung und bis 30 Tage (ausschließlich) vor dem Startdatum des gemieteten Wohnmobils werden 35 % der gesamten Reisesumme einbehalten.

5. Bei Stornierung innerhalb von 30 Tagen (einschließlich) vor dem Startdatum des gemieteten Wohnmobils wird die gesamte Reisesumme in Rechnung gestellt. Selbstverständlich wird die gezahlte Kaution dann zurückerstattet.

6. Verlängerung. Falls Sie die Mietdauer verlängern möchten, ist dies dem Vermieter zu melden. Eine Verlängerung hängt von der Verfügbarkeit im angefragten Zeitraum ab und ist nur nach Zustimmung des Vermieters möglich.

7. Mietpreis. Im Mietpreis inbegriffen sind: unbegrenzte Kilometer, geltend für in Spanien und Portugal gefahrene Kilometer.

8. Außerhalb von Spanien und Portugal gefahrene Kilometer werden mit €0.35 pro Kilometer berechnet.

9. Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von € 900,-

10. 24-Stunden-Notruf- und Pannenhilfedienst.

11. Versicherung. Der Vermieter hat für das Wohnmobil eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Zu Lasten des Mieters, der den Vermieter insoweit freistellt, bleiben jedoch Schäden an Dritten, die aus welchem Grund auch immer nicht vom Versicherer erstattet werden, sowie eine Selbstbeteiligung von € 900,- pro Ereignis für jeden einzelnen Schaden. Die Versicherung deckt Schäden an Dritten, an Insassen und den Diebstahl des Fahrzeugs. Der Verlust von Fahrzeugschlüsseln und der Diebstahl persönlicher Gegenstände sind nicht gedeckt. Wir empfehlen Ihnen daher, eine persönliche Reiseversicherung abzuschließen.

12. Fahrer. Gemäß unserer Versicherung muss der Fahrer mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B sein. Unsere Wohnmobile dürfen nur von dem/den im Mietvertrag genannten Fahrer(n) gefahren werden.

13. Nutzung. Das Fahrzeug ist als Wohnmobil zu nutzen und es dürfen nicht mehr Personen befördert werden als gesetzlich zulässig. Es ist nicht gestattet, das Wohnmobil zum Transport von Waren zu verwenden, und das Wohnmobil darf nicht an Dritte überlassen werden. Nutzen Sie das Wohnmobil, als wäre es Ihr Eigentum.

14. Die Mietwohnmobile dürfen nur in Spanien und Portugal eingesetzt werden.

15. Die Nutzung eines Mietwohnmobils von Go Spain in einem anderen Land als Spanien oder Portugal ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Go Spain gestattet.

16. Nicht-EU-Länder wie Marokko sind für Besuche mit einem Mietwohnmobil von Go Spain ausgeschlossen.

17. Übergabe und Rückgabe. Die Übergabe und Rückgabe finden an unserem Wohnsitz statt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Zeitpunkt der Rücknahme liegt zwischen 8:00 und 10:00 Uhr und die Ausgabe zwischen 15:00 und 18:00 Uhr, oder nach gegenseitiger Absprache in Abhängigkeit von Ihrem Flug.

18. Rückgabe. Das Wohnmobil ist innen sauber zurückzugeben, mit leerer und sauberer Toilettenkassette, leerem Abwassertank, Kraftstofftank auf demselben Stand wie bei der Abfahrt, sauberem Kühlschrank, sauberem Safari-BBQ/Grill und einem sauberen Toiletten-/Duschraum. Bei nicht sauberer Rückgabe werden die Kosten in Rechnung gestellt. Siehe Punkt 19. Vor der Mietzeit gehen wir die Inventarliste gemeinsam mit Ihnen durch und tun dies auch nach der Mietzeit. Beschädigte oder fehlende Artikel sind vom Mieter zu ersetzen.

19. Entgegennahme. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Entgegennahme des Wohnmobils zu prüfen, ob das Wohnmobil Mängel und/oder Beschädigungen aufweist. Dies ist unmittelbar auf dem Übergabeformular zu vermerken und zu unterzeichnen. Nachträgliche Reklamationen werden nicht bearbeitet.

20. Ersatzperson. Wenn der Mieter eine Ersatzperson schickt, um das Wohnmobil abzuholen, ist der Vermieter darüber im Voraus in Kenntnis zu setzen. Die Ersatzperson muss die betreffenden Dokumente vorlegen, darunter die Buchungsbestätigung sowie eine Kopie des Führerscheins des Mieters und der Ersatzperson. Diese Ersatzperson tritt zu diesem Zeitpunkt in die Verpflichtungen des Mieters ein, wobei der Mieter haftbar bleibt.

21. Rückgabe. Der Mieter hat das Wohnmobil in demselben Zustand zurückzubringen, in dem er es erhalten hat. Dies zu dem Zeitpunkt und an dem Ort, wie im Mietvertrag vereinbart.

22. Wenn bei der Rückgabe des Wohnmobils der Empfang des Wohnmobils von der Person unterzeichnet wird, die das Wohnmobil entgegennimmt, so gilt dies in allen Fällen unter dem Vorbehalt nicht gemeldeter Mängel und Schäden sowie besonderer Vorkommnisse, für die der Eigentümer gegebenenfalls haftbar gemacht werden kann.

23. Kürzere Mietdauer. Das spätere Abholen und/oder frühere Zurückbringen des gemieteten Wohnmobils führt niemals zu einer Erstattung der gesamten Mietsumme oder eines Teils davon.

24. Legitimation. Bei der Abholung des Wohnmobils ist für den Mieter und alle Fahrer eine Legitimation mittels gültigen Führerscheins verpflichtend; der Mieter/die Fahrer erklären sich mit der Überprüfung ihrer personenbezogenen Daten und mit einer Fotokopie von Führerschein/Reisepass einverstanden.

25. Wartung. Sie müssen regelmäßig den Ölstand prüfen, bevor Sie den Motor starten. Sorgen Sie dafür, dass der Ölstand auf dem richtigen Niveau bleibt, und füllen Sie gegebenenfalls Motoröl nach. Niemals überfüllen! Prüfen Sie außerdem regelmäßig den Reifendruck.

26. Kosten. Kraftstoff + Kosten, die unmittelbar mit der Nutzung des Wohnmobils zusammenhängen, wie unter anderem Kraftstoff, Öl, Reparatur und/oder Ersatz von Reifen und/oder Felgen oder Beleuchtung (bei unrechtmäßiger Nutzung), Gebühren, Glasbruch, Bußgelder, Gerichtskosten usw., gehen zu Lasten des Mieters. Notwendige Kosten für normale Wartung und Reparatur gehen zu Lasten des Vermieters. Das Wohnmobil wird dem Mieter mit einer bestimmten Menge übergeben und ist mit derselben Menge zurückzubringen. Wenn Sie das Wohnmobil nicht vollgetankt zurückbringen, stellen wir Ihnen € 35,- in Rechnung, zuzüglich der Kraftstoffkosten.

27. Kaution / Selbstbeteiligung. Die Kaution pro Mietzeitraum beträgt € 900,- Die Kaution wird innerhalb von 5 Werktagen nach Rückgabe eines gereinigten und schadenfreien Wohnmobils und sofern unsere Mietbedingungen erfüllt sind, auf Ihr Konto zurücküberwiesen. Im Falle von Schäden oder Verstößen gegen die Straßenverkehrsgesetzgebung kann dies länger dauern.

28. Der Vermieter wird den Mieter für Verstöße gegen die Straßenverkehrsgesetzgebung oder entsprechende Bestimmungen im Ausland haftbar machen, die während der Mietzeit begangen wurden.

29. Bei Diebstahl des Wohnmobils während der Mietzeit wird die Kaution vollständig einbehalten, wenn der Mieter fahrlässig gehandelt hat.

30. Es gilt eine Selbstbeteiligung von € 900,-/ pro Ereignis, die bei Schäden im In- und Ausland dem Mieter in Rechnung gestellt wird.

31. Reinigungskosten. Bei der Übergabe erhalten Sie ein sauberes Wohnmobil und Sie müssen dieses Wohnmobil, befreit von Ihren eigenen mitgebrachten Sachen und von Abfall, wieder sauber zurückgeben. Wenn das Wohnmobil innen weder von Ihren eigenen mitgebrachten Sachen befreit noch gereinigt noch von Abfall befreit ist, können die folgenden Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden: Nicht sauber, nicht von persönlichen Sachen und/oder Abfall befreit €50,-

32. Abwassertank nicht entleert €25,-

33. Toilettenkassette und Toilette nicht entleert/gereinigt €35,-

34. Schäden und Reparaturen. Im Falle jeglicher Schäden oder Defekte müssen Sie dies stets unverzüglich melden und die weiteren Schritte mit uns absprechen. Dies gilt sowohl für Schäden, die durch einen Verkehrsunfall entstanden sind, als auch für alle anderen Formen von Schäden oder Defekten am Wohnmobil und/oder am Zubehör und an der Inneneinrichtung. Wir müssen dies so schnell wie möglich erfahren, um Vorbereitungen treffen und Ersatzteile bestellen zu können und so eine Reparatur zu beschleunigen, da auch ein nachfolgender Mieter das Wohnmobil gerne rechtzeitig entgegennehmen möchte.

35. Bei jedem Unfall ist die örtliche Polizei hinzuzuziehen und der Mieter muss digitale Fotos des Schadens machen (lassen). Bei jeder Beschädigung und jedem Schaden ist ein Europäischer Unfallbericht vollständig auszufüllen. Der Mieter ist verpflichtet, den Schaden so weit wie möglich zu begrenzen und die Anweisungen des Vermieters oder des vom Vermieter eingeschalteten Dritten zu befolgen. Der Mieter verpflichtet sich, von einem Unfall durch die örtlichen Behörden einen Bericht bzw. ein Protokoll erstellen zu lassen, zumindest jedoch einen Versuch dazu zu unternehmen. Der Mieter notiert selbst den Hergang des Geschehens, die Marken und Kennzeichen eventuell beteiligter Fahrzeuge (Versicherungsgesellschaft und Policennummer), die Namen und Adressen des Fahrers, der übrigen Beteiligten und eventueller Augenzeugen und sorgt dafür, dass dies dem Vermieter spätestens bei der Rückgabe des Wohnmobils ausgehändigt wird.

36. Der Mieter ist verpflichtet, sich zunächst mit dem Vermieter abzustimmen, bevor der Mieter die beschädigten Güter reparieren lässt oder Reste vernichtet und/oder sich davon entledigt.

37. Wenn sich im Ausland ein Pannenhilfedienst für das Wohnmobil als notwendig erweist, ist der angegebene Pannenhilfedienst einzuschalten.

38. Schäden, die durch das Befüllen eines Tanks mit einer falschen Flüssigkeit entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Mieters.

39. Der Mieter darf nur notwendige Reparaturen bis zu €50,- ausführen lassen; dies sollte vorzugsweise bei einem Händler der Wohnmobilmarke geschehen. Für Reparaturen, die diesen Betrag übersteigen, ist stets zuerst Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen und eine Genehmigung einzuholen. Auf den Namen des Vermieters ausgestellte originale und spezifizierte Rechnungen werden (nach Vorlage der ersetzten defekten Teile) nach Ablauf der Mietzeit an den Mieter zurückerstattet, sofern diese nicht durch unsachgemäße Nutzung oder durch Ursachen verursacht wurden, die außerhalb der Verantwortung des Vermieters liegen.

40. Kleine Reparaturen am Wohnmobil, die durch den Mieter verursacht wurden, werden nach Möglichkeit vom Vermieter durchgeführt und zu den Bearbeitungskosten, den eventuellen Kosten für Ersatzteile zuzüglich eines Satzes von € 35,- pro Stunde berechnet.

41. Wenn das Wohnmobil zur Reparatur zu einem Karosseriebetrieb oder zum Wohnmobilhändler gebracht werden muss, werden zusätzlich zu den Reparaturkosten weitere €150,- für Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt. (Unter anderem 4x hin und zurück mit 2 Fahrzeugen und 2 Personen, Kommunikation mit Betrieben usw.)

42. Nicht von der Versicherung gedeckte Schäden und Kosten, wie infolge von Fahren unter Einfluss, dem Führen und Fahren durch nicht befugte Personen, durch Beschlagnahme, Drogentransport und die vorsätzliche Zerstörung der Inneneinrichtung, des Radios/CD-Players, der Rückfahrkamera, des Navigationssystems, der Markise, des Fahrradträgers usw., gehen vollständig zu Lasten des Mieters.

43. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Rückgabe des Wohnmobils die ihm bekannten Schäden und Mängel dem Vermieter zu melden.

44. Der Vermieter haftet niemals für persönliche, materielle oder immaterielle Schäden des Mieters oder seiner Reisegesellschaft, die durch die Nutzung des Wohnmobils, durch mechanische Störungen und/oder durch Unfallschäden entstanden sind. Ebenso wenig im Falle nicht genossener Urlaubstage infolge einer Panne oder einer Reparatur des Wohnmobils. Hierfür muss der Mieter selbst eine Versicherung abschließen.

45. Es ist verboten: Scheuermittel und/oder einen Hochdruckreiniger bei der Reinigung sowohl der Innen- als auch der Außenseite zu verwenden.

46. Das Wohnmobil zu überladen.

47. Im Wohnmobil zu rauchen (wird festgestellt, dass im Wohnmobil geraucht wurde, kostet dies € 500,-).

48. Eine Fritteuse im Inneren des Wohnmobils zu benutzen.

49. Haustiere mitzunehmen, ohne dass wir davon in Kenntnis gesetzt sind.

50. Das Wohnmobil anderen zur Nutzung zu überlassen oder unterzuvermieten.

51. Mit dem Wohnmobil durch unwegsames Gelände oder abseits befestigter Wege zu fahren.

52. Veränderungen, Ergänzungen, Aufschriften, Verzierungen, Aufkleber u. Ä. anzubringen.

53. Das Wohnmobil für Fahrunterricht zu verwenden.

54. Mit dem Wohnmobil andere Fahrzeuge zu ziehen.

55. Mit dem Wohnmobil Waren zu transportieren.

56. Im Wohnbereich Fahrräder, Surfbretter, Skier und andere (große) Gegenstände zu transportieren, die die Inneneinrichtung beschädigen können.

57. Bußgelder. Alle Parkbußgelder, Bußgelder, Bußgelder für Verkehrsverstöße oder Mautgebühren, die während Ihrer Buchung anfallen, sind nach Möglichkeit unverzüglich von Ihnen zu bezahlen. Wenn eine behördliche, private oder öffentliche Stelle uns kontaktiert, um Ihre Mautgebühren und Bußgelder zu regeln, werden Ihnen der Bußgeld-/Mautbetrag zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von €25,- in Rechnung gestellt, damit Go Spain Campers die Zahlung rechtsgültig in Ihrem Namen leisten kann. Dies lässt die Verpflichtung unberührt, Go Spain Campers den insgesamt gezahlten Betrag zu erstatten.

58. Der Gesamtbetrag wird Ihnen in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 5 Werktagen zu begleichen.

59. Anwendbares Recht. Die Parteien vereinbaren, dass diese von Camperverhuur Go Spain verwendeten Standardbestimmungen nach niederländischem Recht ausgelegt werden und diesem unterliegen. Diese allgemeinen Mietbedingungen für Wohnmobile sind Bestandteil aller Angebote und Mietbedingungen.

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